
Schulordnung
0. Allgemeine Grundsätze
0.1
Dieses Reglement dient der Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des Unterrichts an der AS Ballett Schule. Das Ziel ist es, den administrativen Aufwand zu minimieren, damit die Freude am Unterrichten und Tanzen in einem motivierenden und respektvollen Umfeld im Zentrum steht.
0.2
Verstösse gegen dieses Reglement können je nach Entscheid der Schulleitung eine Verwarnung oder einen temporären bzw. definitiven Ausschluss nach sich ziehen.
1. Zulassungsbedingungen
1.1
Das Mindestalter für die Aufnahme in die Schule beträgt 3 Jahre.
1.2
Die Kurse stehen allen offen – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Niveau. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
2. Anmeldung
2.1
Eine Probestunde wird zum Tarif von CHF 15.– angeboten; der Betrag wird bei einer Anmeldung angerechnet.
2.2
Anmeldungen sind ganzjährig möglich, vorbehaltlich freier Plätze.
2.3
Bei der ersten Anmeldung wird eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 50.– erhoben.
2.4
Die Einschreibung beinhaltet die vollständige Anerkennung dieser Schulordnung. Das Anmeldeformular (Formular + Schulordnung) ist auf jeder Seite zu paraphieren (Initialen) und auf der letzten Seite zu datieren und zu unterzeichnen(bei Minderjährigen durch die gesetzliche Vertretung).
Bei Online-Einschreibungen gelten Bestätigung und elektronische Unterschrift als Paraphe bzw. handschriftliche Unterschrift.
3. Unterrichtsbetrieb
3.1
Die Schule bietet ein strukturiertes, aufbauendes Programm, das Alter und Niveau der Lernenden berücksichtigt.
3.2
Die Einstufung in ein Niveau erfolgt durch die Schulleitung auf Grundlage der technischen und künstlerischen Fähigkeiten.
3.3
Respekt, Pünktlichkeit und wohlwollende Haltung werden von allen Lernenden wie Lehrpersonen erwartet.
3.4
Die Lernenden erscheinen rechtzeitig, in der vorgeschriebenen Kleidung und mit angemessener Frisur.
3.5
Kleidung: Für den Ballettunterricht ist eine einheitliche Kleidung vorgeschrieben. Sie ermöglicht eine präzise Korrektur von Haltung und Muskeleinsatz und beugt Vergleichen aufgrund des Erscheinungsbildes vor.
3.6
Das Tragen von Schmuck und Uhren ist während des Unterrichts untersagt (Verletzungsgefahr).
3.7
Kaugummi ist im Unterricht strikt verboten (Erstickungsgefahr).
3.8
Eltern oder Freund/innen können nach vorheriger Absprache ausnahmsweise als Zuschauer/innen eine Lektion mitverfolgen; eine aktive Teilnahme ist nicht möglich.Abgesehen davon sind in den Studios ausschliesslich aktiv teilnehmende Lernende zugelassen.
3.9
An der Schule erlernte Choreografien bleiben Eigentum der Schule. Eine Wiedergabe oder öffentliche Aufführung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
3.10
Lernende unter 16 Jahren dürfen zusätzlich Kurse an anderen Institutionen besuchen, sofern die Schulleitung vorgängig informiert wird.
3.11
Die Teilnahme an der jährlichen Prüfung, die vor Publikum stattfindet und von einer internationalen Fachjury bewertet wird, ist ausdrücklich empfohlen und entspricht der üblichen Praxis der Schule.
3.12 — Spitzen-Modul (Avancé)
An gewissen Tagen wird im Anschluss an den Kurs ein 30-minütiges Spitzen-Modul angeboten, ausschliesslich für Avancé Niveaus. Die Teilnahme ist fakultativ und liegt im Ermessen der Lehrperson in Abhängigkeit von technischen Voraussetzungen und körperlichem Zustand der/des Lernenden.
3.13 — Arbeit auf Spitze (Intermédiaire & Étude)
Bedingung: mindestens 3 wöchentliche Ballett Lektionen, regelmässig besucht.
Diese Anforderung dient der Verletzungsprävention: das Arbeiten auf Spitze erfordert spezifische Kräftigung und ausreichende Kraft.
4. Absenzen und Nachholstunden
4.1
Einzelne, kurzfristige Absenzen können nach Rücksprache mit der Schulleitung nachgeholt werden.
4.2
Bei längerer Abwesenheit aus medizinischen Gründen siehe § 5.4.
5. Gebühren
5.1
Die Verrechnung erfolgt quartalsweise (Standard) gemäss der Anzahl der wöchentlichen Lektionen, mit Vorauszahlung.
Optional ist eine monatliche Zahlung möglich; sie zieht einen Zuschlag von 5 % für administrative Aufwände nach sich.
Eine jährliche Zahlung (August–Juli) ist ebenfalls möglich und gewährt 5 % Rabatt gegenüber dem Quartal Tarif.
Unabhängig von der gewählten Zahlungsart (monatlich, quartalsweise oder jährlich) gilt die Einschreibung als Bindung für das Schuljahr (August–Juli).
5.2 Einschreibungen während Periode/Jahr
Bei Einschreibung während einer laufenden Periode (Monat oder Quartal) werden die Gebühren der ersten Periode pro rata temporis ab Eintrittsdatum berechnet.
Bei Einschreibung im laufenden Schuljahr gilt die Einschreibung als Bindung bis zum Ende des laufenden Schuljahres (August–Juli), unabhängig von der Zahlungsart (monatlich, quartalsweise oder jährlich).
Beispiel: Einschreibung am 15.11.2025 → Pro-rata-Gebühr für die begonnene Periode, Bindung bis 31.07.2026; für das folgende Jahr gilt §6.1 (Abmeldung vor dem 01.06.2026), sonst Verlängerung (§6.2).
Gebühren Anpassungen infolge einer Änderung der Anzahl wöchentlicher Lektionen erfolgen gemäss §6.4.
5.3
Versäumte Lektionen werden nicht rückerstattet, können jedoch – soweit möglich – nachgeholt werden.
5.4
Bei längerer Abwesenheit (Krankheit oder Unfall) kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests ein Rückerstattungs Begehren an die Schulleitung gestellt werden.
5.5
Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben.
5.6
Jede Person muss selbst gegen Unfall versichert sein.
5.7
Die Schule übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände. Es wird dringend empfohlen, keine Wertsachen in Garderoben oder Studios zu hinterlassen.
5.8 – 10er-Abonnement (nur Erwachsene)
CHF 290.– (90 Minuten) / CHF 250.– (60 Minuten); 3 Monate gültig ab erster Nutzung.
Personenbezogen und nicht übertragbar; nicht gültig für Workshops/Intensivkurse, Privatstunden oder zusätzliche Einzelstunden.
Keine Rückerstattung; Verlängerung möglich bei medizinischer Verhinderung (mit Nachweis).
Reservation nach Verfügbarkeit der Erwachsenenkurse.
Die Abonnemente können flexibel zwischen 60- und 90-Minuten-Kursen genutzt werden:
- Mit einem 90-Minuten-Abo kann ein 60-Minuten-Kurs besucht werden; in diesem Fall wird ein Guthaben von CHF 4.– pro Kurs angerechnet.
- Mit einem 60-Minuten-Abo kann ein 90-Minuten-Kurs besucht werden, gegen Aufpreis von CHF 4.– pro Kurs.
5.9 – Zusatzlektionen (Einzellektion)
Tarif: CHF 35.– (Nicht-Eingeschriebene) / CHF 25.– (bereits Eingeschriebene).
Verrechnet werden nur effektiv besuchte Einheiten. Bei regelmässiger Teilnahme (wöchentlich): Wird die Lektion zusätzlich zu einem oder mehreren anderen Kursen besucht, zählt sie als eine weitere wöchentliche Lektion. Die Quartalsrechnung wird dann gemäss dem Tarif nach Anzahl Wochenlektionen (+1) angepasst; der Einzellektions-Tarif entfällt.
Reservation nach Verfügbarkeit; Priorität für regulär Eingeschriebene.
5.10 – Privatstunden (60 Minuten)
CHF 90.– pro Einheit; Termin nach Vereinbarung.
Zahlung im Voraus oder am Kurstag.
Abmeldung weniger als 24 Stunden vorher: die Einheit wird fällig (ausser bei belegtem medizinischem Grund).
5.11 – Jahreszahlung (jährliche Bindung)
Möglichkeit, das ganze Schuljahr (August–Juli) im Voraus zu begleichen.
5 % Rabatt gegenüber der Quartalsverrechnung.
Die übrigen Zahlungsbedingungen bleiben anwendbar (vgl. § 5.1).
5.12 – Familienrabatt (gleicher Haushalt)
Zwei Personen aus demselben Haushalt (Eltern / Geschwister): –10 % auf den günstigsten Tarif.
Drei und mehr Personen aus demselben Haushalt: –15 % auf den günstigsten Tarif.
Gültig auf die (quartals- oder jahresweisen) Kursgebühren gemäss aktuellem Tarif; ausgenommen Einschreibegebühr, Privatstunden, Einzellektionen, 10er-Abos, Intensivkurse und Workshops.
Der Rabatt gilt für die gesamte Abrechnungsperiode (Quartal oder Jahr). Ein Nachweis des gemeinsamen Haushalts kann verlangt werden.
6. Verbindlichkeit & Kündigungsbedingungen
Unabhängig von der Zahlungsart (monatlich, quartalsweise, jährlich) gilt die Einschreibung als Bindung für das Schuljahr (August–Juli).
6.1
Abmeldung für das Folge Schuljahr:
• Schriftlich an die Schulleitung vor dem 1. Juni (für den Start im August).
6.2
Ohne fristgerechte schriftliche Abmeldung wird die Einschreibung automatisch verlängert und die Gebühren des folgenden Jahres sind geschuldet.
6.3
Bei Austritt während des Schuljahres sind keine Rückerstattungen oder Stornierungen der Gebühren möglich.
6.4 Änderungen der Anzahl Wochenlektionen (laufendes Jahr)
Erhöhung: jederzeit möglich, vorbehaltlich Verfügbarkeit. Die Gebühren werden pro rata ab dem Wirksamkeitsdatum angepasst.
Reduktion: nicht zulässig. Eine Verringerung der Anzahl Wochenlektionen ist nach erfolgter Einschreibung nicht möglich.
6.5 Einschreibungen im laufenden Schuljahr
Jede Einschreibung im laufenden Schuljahr begründet eine Bindung bis zum Ende des genannten Schuljahres (August–Juli). Die Abmeldung für das Folgejahr richtet sich nach §6.1; ohne fristgerechte Abmeldung erfolgt eine Verlängerung gemäss §6.2.
7. Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist Bern.
Schulordnung Version 26.08.2025
